Textzellenz Übersetzungsservice – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Textzellenz, vertreten durch Dorothea Stiller, nachfolgend Übersetzerin genannt, und dem/r Kunde*in, nachfolgend Kunde genannt, auch dann, wenn die AGB des Kunden anderslautende Vereinbarungen enthalten.
2. Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. - 2 Angebot und Auftrag
Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Auftragnehmerin. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Texterstellung u. a.), den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis. Dies kann auch formlos per Mail geschehen.
3. Änderungen des ursprünglichen Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Die zu berechnenden Kosten sowie die ursprünglich geplante Lieferfrist werden entsprechend angepasst.
4. Als erteilt gilt der Auftrag, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin beim Kunden vorliegt.
5. Der Kunde kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung schriftlich kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
6. Die Übersetzerin behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.
7. Die Übersetzung wird nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig ausgeführt. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. - 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden
Der Kunde hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Kunden, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).
3. Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten der Übersetzerin. - 4 Lieferung
Sofern zwischen der Übersetzerin und dem Kunden keine Uhrzeit oder Zeitfenster vereinbart wurde, ist die Übersetzung bis 17:00 Uhr am vereinbarten Termin zu liefern.
2. Übermittelt der Kunde nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, wird die Lieferfrist erneut verhandelt.
3. Nimmt der Kunde nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.
4. Die Übersetzerin bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Kunde hat im Falle einer von der Übersetzerin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Auftragnehmerin erlöschen in diesem Fall.
5. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg.
6. Die Übersetzerin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen. - 5 Mängelbeseitigung
Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form einer Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung vom Kunden unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
2. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.
3. Stilistische Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Dies gilt ebenfalls für Synonyme, sofern der Kunde kein Referenzmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat, aus dem die für die verwendeten Bezeichnungen zu verwendenden Synonyme eindeutig hervorgehen. - 6 Haftung
Die Übersetzerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Übersetzerin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Übersetzerin führt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durch. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Übersetzerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schadsoftware, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, Dritte). In solchen Fällen ist die Übersetzerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ferner haftet die Übersetzerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Übersetzerin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde in vollem Umfang.
7. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
7 Vertraulichkeit
1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunde bekannt werden.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Übersetzerin und dem Kunden kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Übersetzerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
3. Die Übersetzerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren. - 8 Vergütung
Die von der Auftragnehmerin im Angebot zugesagten Preise sind Endpreise, sie enthalten keine Mehrwertsteuer; eine solche wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auch nicht fällig.
2. Bei einem Auftragswert von über 250 € ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungen fällig.
3. Die Vergütung für die Übersetzung wird direkt nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Sie ist zahlbar innerhalb von vier Wochen (abzüglich evtl. bereits vorgenommener Anzahlungen oder Teilzahlungen).
4. Ist keine schriftliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden, gelten grundsätzlich folgende Preise: 0,05€/Wort bzw. €40/Arbeitsstunde
5. Übermittelt der Kunde nach Erteilung des Auftrages zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin geliefert werden oder verkürzt der Kunde nach Auftragserteilung die Lieferfrist, kann die Übersetzerin einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf eine Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht.
6. Nimmt der Kunde nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann die Übersetzerin einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiter verwendet werden können, kann die Übersetzerin dem Kunden in Rechnung stellen. - 9 Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.
2. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor. - 10 Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand, 11.März 2020