Lektoratsservice Textzellenz – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Lektoratsservice Textzellenz, vertreten durch Dorothea Stiller (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt), und dem/r Auftraggeber*in (im Folgenden „Kunde“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. - 2 Schnupperlektorat
Textzellenz bietet ein kostenloses Schnupperlektorat von bis zu 3 Normseiten (4500 Zeichen ohne Leerzeichen) an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die Auftragnehmerin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen sowohl für das Probelektorat als auch für einen späteren Auftrag abzulehnen. Das kostenlose Probelektorat wird für die Bereiche Korrektorat und Lektorat nur angeboten, wenn der Autor ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit hat. Es wird für Romane angeboten. Entscheidet sich der Kunde nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, werden die Probeseiten bei der Preisberechnung mitberechnet. - 3 Angebot und Auftrag
1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Auftragnehmerin. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Texterstellung u. a.), den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis. Dies kann auch formlos per Mail geschehen.
3. Änderungen des ursprünglichen Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Die zu berechnenden Kosten sowie die ursprünglich geplante Lieferfrist werden entsprechend angepasst.
4. Als erteilt gilt der Auftrag, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin beim Kunden vorliegt.
5. Der Kunde kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung schriftlich kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
6. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen. - 4 Preise
1. Eine Normseite umfasst 1500 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Normseitenzahl des überarbeiteten Werks (inkl. der Seiten des Probelektorats), die für den Preis ausschlaggebend ist, errechnet sich durch Division der Gesamtanzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen) durch 1500. Die auf der Website angegebenen Preise pro Normseite verstehen sich als Mindestpreise pro Normseite inkl. Mehrwertsteuer und können höher liegen, sollte der Aufwand aufgrund des Probelektorats höher eingeschätzt werden. Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise pro Normseite werden im Angebot festgesetzt.
2. Die von der Auftragnehmerin im Angebot zugesagten Preise sind Endpreise, sie enthalten keine Mehrwertsteuer; eine solche wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auch nicht fällig. - 5 Leistungen
1. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendigen Materialien sind vom Auftraggeber digital so vorzulegen, dass die zeitliche Einhaltung des Vertrages gewährleistet ist. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Kommentarfunktion und der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt.
2. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den getroffenen Absprachen. Das zu überarbeitende Dokument muss der Auftragnehmerin zum vereinbarten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
3. Textzellenz führt Überarbeitungen nur in digitalem Format durch. Möglich ist die Übersendung in den Formaten: .doc, .docx, .rtf, .odt. Der Kunde kann das zu überarbeitende Dokument der Auftragnehmerin elektronisch zusenden.
4. Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Duden. Wünscht der Kunde die Korrektur nach alter Rechtschreibung, muss er dies der Auftragnehmerin bei Auftragserteilung mitteilen. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er die Auftragnehmerin darüber informieren und gleichzeitig die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen; das gilt ebenso für Sprachvarianten und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreibduden abweichen und nicht korrigiert werden sollen. - 6 Lieferung
1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekanntzugeben.
2. Die Auftragnehmerin bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Kunde hat im Falle einer von der Auftragnehmerin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Auftragnehmerin erlöschen in diesem Fall.
3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg.
4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen. - 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Auftragnehmerin hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
2. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden. - 8 Rechnung und Zahlungsbedingungen
1. Bei einem Auftragswert von über 250 € ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungen fällig.
2. Bei Aufträgen, bei denen die Auftragnehmerin mehrere Bearbeitungsdurchläufe vornimmt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach Übersenden der Hälfte der Bearbeitung an den Kunden die erbrachte Teilleistung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
3. Die Vergütung für die Überarbeitung wird direkt nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Sie ist zahlbar innerhalb von vier Wochen (abzüglich evtl. bereits vorgenommener Anzahlungen oder Teilzahlungen). - 9 Vertraulichkeit
1. Die Auftragnehmerin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Kunden an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren. - 10 Haftung der Auftragnehmerin
1. Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Auftragnehmerin führt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durch. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Wurden beim Korrektorat weniger als 90 % der Rechtschreib- und Grammatikfehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde Vorschläge seitens der Auftragnehmerin im Rahmen des Lektorats (Vorschläge zu Inhalt, Stil etc.) oder der Formatierung ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schadsoftware, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, Dritte). In solchen Fällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde in vollem Umfang.
7. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen. - 11 Kündigung
1. Der Kunde kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung schriftlich kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen (s. 3.5).
2. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. - 12 Impressumsvorgaben für den Kunden
1. Der Kunde ist bei einem Korrektorat, Stillektorat oder Lektorat berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auftragnehmerin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name der Auftragnehmerin, der Firmenname der Auftragnehmerin und/oder die Website der Auftragnehmerin dürfen jeweils hinter folgenden Stichworten genannt werden:
(1) bei einem Korrektorat: „Korrektorat“
(2) bei einem Lektorat: „Lektorat“ oder „Redaktion“
2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.
- 13 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand, 11. März 2020